8. März – Internationaler Kampftag der Frauen

Redaktionen InfoWelt, AmericanRebel und RoterMorgen –
8. März 2022

Das »Redaktionskollektiv von InfoWelt« und die »Gruppe Rote Publischer« gratulieren allen werktätigen Frauen und Mädchen zum Internationalen Frauen- kampftag 2022. Denkt immer daran: Der Hauptfeind der Frauen und Diverse ist nicht »der Mann«, sondern der kapitalistische Blutsauger! Frauen, Männer, und Diverse müssen gemeinsam gegen ihn kämpfen!
Den diesjährigen Leitartikel zum Internationalen Frauenkampftag hat unser Freund Heinz Ahlreip geschrieben. E
inige Leserinnen und Leser werden sich fragen: Warum fängt der nun wieder von der Oktoberrevolution und der Sowjetrepublik an? Das, das keine olle Kamellen sind, beweist sein Artikel.
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NEIN! Es hat sich nichts Grundlegendes an den Frauenrechten geändert – alles, was Marx, Engels, Lenin, Clara Zetkin, Rosa Luxemburg und Stalin zur Lage der Frau geschrieben haben, trifft auch heute noch zu. An der Lage der werktätigen Frauen von 1917 bis heute hat sich kaum etwas Ausschlaggebendes verändert hat. Das heißt, das der Kampf für eine wirkliche Gleichstellung und Gleichberechtigung nicht beendet ist und weitergeführt werden muss!
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Im Anschluss an den Leitartikel findet ihr eine Sammlung von Texten, die im Rahmen der heutigen Gruppe »RotePublisher« gesammelt wurden. Künstler/innen, verschiedene Redakteure und Genossinnen und Genossen stellten diese zur Verfügung und schrieben zu verschiedenen Themen, die sich auf die Rechte der Frauen im Kapitalismus und im Sozialismus beziehen. Auch wenn nicht alle Texte die Meinungen der Redaktion in allen Einzelheiten widerspiegeln, sind sie eine wertvolle Sammlung von begründeten Meinungen und Hintergrundinformationen, die uns allen helfen können, den Sinn und Zweck der von den Herrschenden beabsichtigten Benachteiligung der Frauen zu verstehen und so den Kampf für die Befreiung der Frau noch besser führen zu können.


8. März – Internationaler Kampftag der Frauen

Heinz Ahlreip

Ein Vergleich zwischen dem Sowjetdekret über die Gleichstellung der Geschlechter aus dem Jahr 1917 mit dem deutschen Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit aus dem Jahr 2017 belegt, dass Russland bereits vor 105 Jahren in der Frage der Geschlechtergleichheit Deutschland um eine ganze historische Epoche voraus war, wobei auch die Polemik Alexandra Kollontais gegen die bürgerlichen und kleinbürgerlichen Feministinnen aufschlussreich ist.

Schon nach der Oktoberrevolution 1917 war weltweit die bolschewistische Politik auf dem Gebiet der Geschlechtergleichberechtigung bzw. der politischen und soziale Geschlechtergleichheit bahnbrechend in der Frage des Schutzes von Mutter und Kind. In Russland werde jetzt mit dem Hammer philosophiert, sagte Clara Zetkin, die Vorkämpferin für den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit. Zur Zeit der Zarenherrschaft arbeiteten nur vier Prozent der Frauen auf dem Gebiet der Volksbildung und im Gesundheitswesen. Fünf von sechs Frauen konnten weder lesen noch schreiben.1 Aus dem hohen Stapel neuer Gesetze ragten sofort zwei Sowjetbeschlüsse hervor: Die Gleichstellung von unehelichen und ehelichen Kindern und der gleiche Lohn für gleiche Arbeit bei Einführung des Achtstundentages. Das diesbezügliche Sowjetdekret 1917 war dann auch kurz und knapp gefasst: Frauen und Männer erhalten den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit.

Hundert Jahre später hat sich die bürgerliche Bundesregierung der BRD in Bezug auf die Lohngleichheit am 12. Mai 2017 etwas Besonderes einfallen lassen. Generell erhalten die Frauen unter kapitalistischen Bedingungen 21 Prozent weniger Lohn. Einen Satz, wie er im Sowjetdekret steht, sucht man vergebens, stattdessen wird im ‘Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit‘, so heißt das Ding laut Internetseite der Bundesregierung tatsächlich, von einem individuellen Auskunftsanspruch gefaselt, das Frauen haben, nicht um das konkrete Entgelt des Mannes, sondern um ein durchschnittliches monatliches Bruttogehalt zu erfahren. Das gilt aber nur für Betriebe mit über zwei hundert Beschäftigte. Es gilt hier und heute festzustellen und festzuhalten, dass sich die bürgerliche Gesellschaft 105 Jahre nach der Oktoberrevolution in Sachen sozialer Gerechtigkeit unter dem russischen Niveau von 1917 befindet. Ja ihre Politikerinnen und Politiker fallen hinter das Jahr 1762 zurück. In diesem Jahr erschien der Gesellschaftsvertrag von Rousseau mit dem Tenor, dass alles, was die Einheit des Volkes störend tangiert, nichts taugt.

In dem am 23. Mai 1949 verabschiedetem Grundgesetz lautet der dritte Artikel, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. “Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Diese Hinwirkung auf die Beseitigung bestehender Nachteile von staatlicher Seite hat 68 Jahre gedauert, und dann ist 2017 ein Gesetzeskrüppel zur Welt gekommen. Denn was steckt in dem Wort Lohngerechtigkeit wirklich? Darin steckt, dass die Kapitalistenklasse seit dem 23. Mai 1949 bis heute zu Kompensationszahlungen heranzuziehen ist. Seit 73 Jahren tritt diese Klasse, gedeckt von bürgerlichen Politbanden, das Grundgesetz mit Füßen. Die heutige Kapitalistenklasse schuldet den Frauen des deutschen Volkes Eurobeträge, die sich in mehrstelligen Milliardenhöhen bewegen. Hier sind nun allerdings Arbeitslager für diese Parasiten angebracht, nicht um dem ‘Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit‘ Nachdruck zu verleihen, auch nicht dem Artikel drei des Grundgesetzes, das im Augenblick einer erfolgreichen proletarischen Revolution sofort erlischt, es ist ein Gebot der Humanität und der sozialen Gerechtigkeit. Zugleich wird deutlich, was für Canaillen sich seit Jahrzehnten in den Gewerkschaftsspitzen herumgetrieben haben und noch herumtreiben. Sie haben die Hälfte des Himmels ignoriert und politisch rechts liegen gelassen. Alle liberale und demokratische Faselei der bürgerlichen Politikerinnen und Politiker gleichen hübschen Blumen, die am nächsten Morgen bereits eingegangen sind und stinken. Kluge Köpfe philosophieren viel über die Geschlechtergleichheit, lassen wir sie philosophieren. Wir müssen nur Kurs halten und wissen, dass eine Revolution, die auf das Recht der Völker auf Bestrafung von Konterrevolutionären verzichtet, nichts taugt.

In der Innenstadt von Hannover sind Plakate aufgetaucht, mit denen zu einer FLINTA only-Demo am achten März, dem internationalem Frauenkampftag aufgerufen wird. Es war die deutsche Kommunistin und Frauenrechtlerin Clara Zetkin, die am 27. August 1910 auf der Zweiten Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz in Kopenhagen die Einführung eines internationalen Frauenkampftages vorschlug, und auf diesen Vorschlag geht die Bewegung denn auch zurück. Diese FLINTA-Demo in Hannover scheint eine exklusive Sache zu sein, denn ausgegrenzt werden grundgesetzwidrig nach dem Vokabular der Feministinnen Cis-Männer (=heterosexuell orientierte Männer), only bedeutet: Frauen, Lesben, inter*Personen, nicht binäre Menschen, trans*Personen und agender Personen. Das ist also das Rekrutierungsumfeld bürgerlicher und kleinbürgerlicher Feministinnen. Sie umnebeln sich gern mit einem progressiven Duft; verstoßen, aber ständig gegen Clara Zetkins Kern in der Frauenfrage, die wusste, dass der Hauptfeind nicht der Patriarch, sondern der kapitalistische Blutsauger ist und dass Frauen und Männer gemeinsam gegen ihn kämpfen müssen. Auch hier gilt es wieder durch all den bunten Firlefanz hindurch Kurs zu halten auf das Ziel der Arbeiterbewegung: Der Überwindung der Lohnarbeit. Den Feministinnen sei als Lektüre Rousseaus Gesellschaftsvertrag empfohlen, dessen Tenor lautet: Alles, was die Einheit des Volkes störend tangiert, taugt nichts.

Die große Bolschewistin Alexandra Kollontai, Tochter eine reichen russischen Zarengenerals, begann als menschewistische Feministin und erkannte durch Lektüre der Schriften Lenins, dass sie einen doppelten Trennungsstrich ziehen musste, zum Menschewismus und zum Feminismus. Am 17. Februar 1913 schrieb sie in der Prawda, dass die Feministinnen auf Privilegien aus sind, nur seitenverkehrt. Die Arbeiterinnen wollen aber alle Privilegien abschaffen. Ihnen ist es völlig gleichgültig, ob ein Mann oder eine Frau sie ausbeutet. Für die Arbeiterin steht ihre Klasse im Mittelpunkt und nicht ihr Geschlecht. Es gilt in der Tat einen dicken Trennungsstrich zu ziehen zwischen dem bürgerlichen Feminismus, eine feindliche Ideologie, und der proletarischen Frauenbewegung: Rousseau für die Bürgerlichen; Kollontai für uns. Diese hat 1921 vierzehn Vorlesungen an der Swerdlow-Universität über die Situation der Frau in der gesellschaftlichen Entwicklung gehalten. Zum hier angeschlagenen Thema ist die Aufmerksamkeit besonders auf die achte Vorlesung zu lenken: ‘Die Bewegung der Feministinnen und die Bedeutung der Arbeiterinnen im Klassenkampf‘. Die Männer nachäffenden Feministinnen, liest sie vor, haben die Hauptkampflinie zwischen Lohnarbeit und Kapital verpasst.2
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(1) Vergleiche Helga Hörz, Frauen als Gestalterinnen der Geschichte – Oktoberrevolution und ihre Folgen, in: Freidenker, Nr. 4/2017, 100 Jahre – Oktoberrevolution 100 Jahre Dekret über den Frieden, Sulzbach, 2017,
(2) Vergleiche Alexandra Kollontai, Die Situation der Frau in der gesellschaftlichen Entwicklung, Vierzehn Vorlesungen vor Arbeiterinnen und Bäuerinnen an der Swerdlow-Universität 1921, Verlag Neue Kritik, Fulda, 1975,128f.

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Zum 8. März, dem internationalen Frauenkampftag

INHALT:

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