Im Pflegeheim, Pixabay CC0 Public Domain |
Eine Reform in den Pflegeheimen ist dringend notwendig. In Wahrheit entsprechen die Dienste, bei ihrer Benotung, in keinster Weise der Wirklichkeit. Wird die Gewalt in der Pflege ausreichend berücksichtigt?
Von Edgar Schülter
Die Gewalt in der Pflege sollte laut ZQP (Zentrum für Qualität und Pflege) bei der Überprüfung von Einrichtungen, stärker berücksichtigt werden.
So sagt der Vorstandsvorsitzende Ralf Suhr: „Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten ganz klar nachvollziehen können, was genau zur Sicherheit beziehungsweise zum Schutz Pflegebedürftiger vor körperlichen oder seelischen Verletzungen durch den Dienst oder die Einrichtung getan wird.“
Die Pflegeanbieter müssen konkrete Angaben machen was zur Prävention der Gewalt unternommen wird und wie Sie mit Problemfällen umgehen.
Da Gewalt in der Pflege oft versteckt vorkommt und die Opfer der Gewalt nicht gerne drüber reden, sind die Vorkommnisse schwierig zu ermessen. Somit wäre es eine große Weiterentwicklung des sogenannten „Pflege-Tüv’s“, da hier die Pflegeanbieter Maßnahmen zur Gewaltprävention nachweisen müssten.
Suhr stellt jedoch die Frage, ob Pflegenoten geeignet sind als Verbraucherinformation über die Qualität von Pflegeheimen. So meint er: „Gewaltprävention ist in jedem Fall keine Frage einer Note. Entweder ein Heim hat ein fundiertes umfassendes Konzept zur Sicherheit von Pflegebedürftigen und Gewaltprävention bei sich fest verankert oder nicht. Es sollte eine Pflicht sein, dies zu haben.“
Die Pflegenoten in Deutschland gerieten deswegen unter Druck, weil diese eben über Jahre unrealistisch gut ausgefallen waren. Die Politik wollte eine Überarbeitung des „Pflege-Tüv’s“ bis 2019 abschließen. Jedoch ist es viel wichtiger, dass die Verbraucher glaubwürdige Informationen über die Pflegeanbieter erhalten, um sicher zu gehen, dass sich ihre Angehörigen in guten Händen befinden.
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