Monsanto – keine Patente für gentechnische veränderte Pflanzen

Indische Baumwolle – Pixabay CC0 Public Domain 


So urteilte das oberste Gericht in Neu-Delhi. Demnach dürfen in Indien gentechnisch veränderte Pflanzen wie zum Beispiel BT-Baumwolle nicht patentiert werden. Monsanto möchte jedoch gegen den Entscheid Berufung einlegen.
Edgar Schülter 05. Juli 2018
Als ein massiver Schlag gegen Monsanto und andere Gentechnik-Konzerne, wurde das Urteil vom Delhi High Court gefeiert.
Vandana Shiva, eine Saatgut Aktivistin beschrieb die Entscheidung, als einen Sieg für die Saatgutfreiheit. Dagegen warnen Gentechnik-Befürworter, dass Indien den Anschluss an der Gentechniktechnologie verlieren wird.
Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, weil der High Court die Berufung beim oberstem Gericht, dem supreme court zugelassen hat, jedoch sind die Patente erst einmal außer Kraft gesetzt.
In dem Fall wurde nach den Artikel 3 vom indischen Patentgesetz geurteilt. Es besagt, dass Tiere oder Pflanzen nicht patentiert werden dürfen. Dies gilt auch für Saatgut sowie alle biologischen Prozesse die Züchtung oder Vermehrung erfassen. Bei den BT-Baumwollpflanzen wird im Erbgut ein Bakterium eingebaut. Damit können die Pflanzen ein BT-Toxin herstellen, das Sie gegen Schädlinge schützt. Nun hatte Monsanto mit dem Hinweis auf das Bakterium ein Patent bekommen und verlangte von indischen Saatgutfirmen Lizenzgebühren. Einer dieser Lizenznehmer wollte aber nicht bezahlen und zweifelte die Rechtmäßigkeit des Patents an. So kam es zum Prozess, den Monsanto aus Sicht des Gerichtes verlor .
Das Gericht gab auch als Argument an, Monsanto könne seine BT-Pflanzen als eigene Sorte registrieren. Das indische Sortenrecht erlaubt Züchtern und Landwirten das Saatgut weiterzuzüchten und eigene Sorten herzustellen. Hätte aber Monsanto das Patent einmal erhalten, könnten sie den anderen die Weiterzucht verbieten.

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