Fiete Jensen – 23. Dezember 2019
zur Verfügung gestellt von Hartz-IV-Nachrichten
Wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums vom 13. November 2019 auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag hervorgeht, gab es im Dezember 2018 rund 123.600 Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit mindestens einer Sanktion belegt war. Rund 79.900 minderjährige Kinder waren in ihrem Familien von den Sanktionen mit betroffen. Bei 5.300 minderjährigen Kindern war ein Elternteil voll sanktioniert, d. h. einer der Eltern bekam gar keine Regelleistungen.
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Quelle:
Antwort des Bundesarbeitsministeriums
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