BIP-Aktuell 144: Hungerstreik von Maher al-Akhras

Mural honoring Palestinian hunger striker Maher al-Akhras in Nuseirat refugee camp, central Gaza, on 21 October. Ashraf Amra APA images

Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinenern BIP e.V. – 2. November 2020

Nach mehr als drei Monaten Hungerstreik halten israelische Gerichte die Administrativhaft weiterhin für gerechtfertigt.

Maher al-Akhras ist keines Verbrechens angeklagt, hat aber mehr als fünf Jahre in einem israelischen Gefängnis verbracht. Das einzige Mittel, um gegen die willkürliche Inhaftierung zu protestieren, ist ein Hungerstreik, aber selbst dieser hat den israelischen Obersten Gerichtshof nicht dazu veranlasste, das Grundrecht jedes Menschen auf ein faires Gerichtsverfahren anzuerkennen.

Maher al-Akhras ist ein 49-jähriger Palästinenser, Vater von sechs Kindern aus der Stadt Silat al-Dahr im besetzten Westjordanland, unweit von Dschenin. Die israelischen Behörden werfen al-Akhras vor, Mitglied des Islamischen Dschihad, also einer Terrororganisation, zu sein. Obwohl er dies bestreitet, wurde Maher al-Akhras nicht vor Gericht gestellt, und es wurde ihm nicht mitgeteilt, welche Beweise gegen ihn vorliegen. Im Laufe seines Lebens wurde er immer wieder verhaftet und verbrachte insgesamt fast fünf Jahre in israelischen Gefängnissen, ohne jemals wegen eines Verbrechens von einem ordentlichen Gericht verurteilt worden zu sein.

Maher al-Akhras mit einer seiner Töchter vor der willkührlichen Inhaftierung. Bild: Erdal Evren

Am 27. Juli wurde er erneut verhaftet, ohne dass Anklage gegen ihn erhoben wurde. Der israelische Geheimdienst (Shin Bet oder ISA) behauptet, dass er eine Gefahr für die Sicherheit des Staates Israel darstellt und er deshalb vier Monate in Haft bleiben muss. Wenn es keine weiteren belastenden Informationen über ihn gebe, so versprach die Geheimpolizei, werde er am 27. November wieder freigelassen. Al-Akhras weigerte sich zu akzeptieren, dass Israel das Recht hat, ihn ohne Anklage zu verhaften, und begann einen Hungerstreik (Quelle auf Hebräisch).

Heute, mehr als drei Monate nach Beginn des Hungerstreiks, schwebt Al-Akhras in Lebensgefahr, weil Organversagen droht. Er ist weiterhin bei Bewusstsein, leidet unter ständigen Schmerzen und verweigert weiterhin Nahrung. Nach Ansicht der Ärzte ist ein Großteil der Schädigungen durch den langen Hungerstreik irreversibel. Maher Al-Akhras wird nie wieder völlig gesund sein.

Am 6. September wurde Maher al-Akhras in kritischem Zustand ins Krankenhaus eingeliefert. Bild: unbekannt

Am 6. September wurde Maher al-Akhras in kritischem Zustand ins Krankenhaus eingeliefert. Erst am 23. September erörterte der Oberste Gerichtshof Israels seinen Antrag auf Freilassung aus der Haft. Das Gericht entschied, dass seine Haft offiziell „ausgesetzt“ werden kann, solange sich Maher al-Akhras in kritischem Zustand im Krankenhaus befindet. Aber sobald sein gesundheitlicher Zustand stabil werde, dürfe der Geheimdienst ihn erneut verhaften. Dies geschah einen Monat später, am 23. Oktober, als die Geheimpolizei verlangte, dass er in ein Gefängniskrankenhaus verlegt wird. Auf der Grundlage eines israelischen Gesetzes, das die Zwangsernährung von Gefangenen erlaubt (siehe unten), war zu befürchten, dass Maher al-Akhras in einem Gefängniskrankenhaus zwangsernährt wird. Gegen die Entscheidung des Geheimdienstes wurde Berufung eingelegt, und der Oberste Gerichtshof verschob die Verlegung in ein Gefängniskrankenhaus.

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Dieser Artikel erschien erstmals heute in ROTER MORGEN.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers.

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