Westdeutsche Geschichte aus einem etwas anderen Blickwinkel…

Sowjetischer Panzer T-34 am 17. Juni 1953 in Berlin, Bild von Wikimedia Commons – Bundesarchiv  CC-BY-SA 3.0
In meinem heutigen Artikel möchte ich die westdeutsche Geschichte einmal aus einer etwas anderen Sichtweise betrachten. Freiheit, Demokratie, Verfassungen, ja…- aber nur solange sie ins Konzept passen…
Andreas Habicht – 16. Juni 2018
Sicherlich ist jedem von Ihnen, der Arbeiteraufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR, der in seinem einwöchigen Verlauf zur Konterrevolution ausartete und von sowjetischen Truppen blutig nieder geschlagen wurde, im geschichtlichen Bewusstsein.
Was die Geschichtsbücher leider verschweigen und was den meisten von Ihnen deshalb sicherlich völlig unbekannt sein dürfte, ist, dass es bereits im Jahre 1948 in Westdeutschland zu einem Generalstreik, der abwertend als “Demonstrationsstreik” bezeichnet wurde, kam.
Die Unzufriedenheit über die mit der Währungsreform einhergehenden Preiserhöhungen und die Freigabe der Preise war gross- lief sie doch quasi letztenendes auf eine Lohnsenkung hinaus.
Blutig niedergeschlagener Arbeiteraufstand
Am 28. Oktober 1948 kam es in der Stuttgarter Innenstadt zu einer Protestkundgebung, in deren Verlauf es zu Sachbeschädigungen kam. Die deutsche Polizei, die seinerzeit noch unbewaffnet war, konnte die Lage nicht in den Griff bekommen. Im weiteren Verlauf griff die amerikanische Besatzungsmacht mit Panzern und Tränengas ein und beendete so diese Kundgebung. Im Unterschied zu den Ereignissen im Juni 1953 setzte die amerikanische Besatzungsmacht dem Aufstand sofort ein Ende und nicht erst, nachdem er bereits eine Woche andauerte und eine gewisse Eigendynamik entwickelte (die seinerzeit sogar noch von den westdeutschen Medien angefeuert wurden).
Die Folge war, dass zunächst sämtliche Gewerkschaftskundgebungen in den drei Westzonen untersagt wurden und in Stuttgart wurde eine nächtliche Ausgangssperre unter Androhung drakonischer Strafen verhängt.
Demonstrationsstreik” mit 72% Unterstützung
Der am 6. November 1948 für den 12. November 1948 angekündigte Generalstreik wurde in der französischen Besatzungszone verboten, während die Besatzungsmächte der amerikanischen und britischen Zone diesen für 24 Stunden genehmigten. Nicht genehmigt wurden jedoch sämtliche mit der Streikaktion verbundene Kundgebungen. Am Arbeitsausstand beteiligten sich mit mehr, als 9 Millionen rund 72 Prozent der 11,7 Millionen Beschäftigten.
In Anbetracht der hohen Teilnehmerzahlen, hätte dieser Streik die Bezeichnung “Generalstreik” durchaus verdient, allerdings vermieden selbst Gewerkschafter dieses Wort und bezeichneten die Streikaktionen verharmlosend als “Demonstrationsstreik”. In jedem Fall war dieser Arbeitskampf für die junge Bundesrepublik so bedrohlich, dass man Generalstreiks grundsätzlich verbot.
Die Proteste waren, obwohl sie unterdrückt wurden, dennoch insoweit erfolgreich, dass man den Arbeitern mit ersten Lohnerhöhungen entgegen kam. Außerdem fielen im weiteren Verlauf auch die Preise für Nahrung und Bekleidung.
Generell gab es durchaus Zugeständnisse, allerdings durfte natürlich das kapitalistische System weder auf der Strasse, noch in den Wahlkabinen, in Frage gestellt werden. Dies zeigte sich deutlich, als in die hessische Landesverfassung die Verstaatlichung der Schlüsselindustrien aufgenommen werden sollte.
General Caly wollte dies eigentlich verbieten, jedoch fand man dies in Washington ungeschickt, denn man wollte auf jeden Fall den demokratischen Anstrich wahren. So wurde dieser, bei den amerikanischen Besatzern unliebsame Paragraph 41 aus der Verfassung herausgelöst und dem Volk zur Abstimmung vorgelegt (… selbstverständlich in der Hoffnung, dass dieser nicht angenommen wird).
Die Bevölkerung stimmte jedoch mit mehr, als 70% dafür und so musste man die beschlossene Verstaatlichung mit diktatorischen Mitteln per Besatzerdekret verbieten.
Presse- und Meinungsfreiheit
Überhaupt sollten wir uns einmal Gedanken darüber machen, in wie weit wir tatsächlich in einer Demokratie leben. Ja…, natürlich hindert mich niemand, auch diesen kritischen Artikel zu schreiben und sogar zu veröffentlichen. Man kann also schon davon reden, dass zumindest das Recht auf “freie Meinungsäußerung”, das ein sehr hohes Gut ist, tatsächlich existiert.
Aber schauen wir uns einmal die Medienlandschaft in der Bundesrepublik (und den anderen europäischen Ländern) an. Die Meinungsfreiheit, zu der auch die Pressefreiheit zählt, ist im Prinzip die Freiheit einiger Reicher, ihre Meinung zu veröffentlichen. Grundlegend abweichende Meinungen kommen in den großen Medien fast nicht vor und unterscheiden sich allemal im Detail und auch die wenigen „allgemein anerkannten“ Zeitungen, die von Vielen als „links“ bez
eichnet werden, berichten vielleicht eine Idee kritischer, allerdings unterscheidet sich deren Berichterstattung natürlich auch nicht grossartig vom „Mainstream“.
Natürlich gibt es auch einige (wenige) Zeitungen, die eine abweichende („linke“) Meinung vertreten, aber diese bekommt man entweder nur im Abonnement oder in ausgewählten Kiosks- auf jeden Fall sicherlich nicht im Kiosk “um die Ecke” und diese dürften lediglich eine „Alibifunktion“ erfüllen. Sie werden geduldet, weil sie nicht wirklich eine Gefahr für die veröffentlichte, als „öffentliche“ bezeichnete, Meinung darstellen.
Interessanterweise sind rechtslastige, bis rechtsextreme Zeitungen fast überall erhältlich – achten Sie vielleicht künftig einmal darauf.
Parlamente und Volksvertretungen
Natürlich gibt es in jedem, sich als demokratisch bezeichnenden Land Parlamente. Der Grundgedanke ist der, dass dort die Interessen der Bevölkerung wahrgenommen werden sollen. Aber betrachten wir uns einmal, in wessen Sold die Politiker, die von der Mehrheit der Bevölkerung gewählt werden, eigentlich stehen. Grade die grossen, selbsternannten „Volksparteien“ betreiben (zumindest ausserhalb der kommunalen Ebene) eine reine Klientelpolitik. Dies ist nur möglich, weil die Leute Politiker wählen, die zu einer Klasse gehören, der sie selbst nicht angehören.
Ein Arbeiter, der eine konservative Partei wählt, votiert eindeutig gegen seine eigenen Interessen und handelt in etwa so, als wenn der Vorstandsvorsitzende eines grossen Konzerns die Kommunisten wählen würde. Auch dies ist nur deshalb möglich, da das Kapital die Medien, wie zuvor beschrieben, nahezu vollständig kontrolliert.
So ist es nicht notwendig, dass sich die eigentlich an der Macht befindlichen Konzerne und Banken, um ihre Machtposition sorgen müssen.

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