Atheisten. Was sind das für Leute? Woran erkennt man sie? Was könnte ohne sie passieren?

Wolfgang Honold - Atheisten - Bild mit freundlicher Genehmigung des Autors

 
Ich mache das, was ich hoffentlich möglichst nur selten tun muss, nämlich: Nachdenken. Diesmal ging es um ATHEISTEN – wie ich einer bin. Woran erkennt man diese?

Wolfgang Honold – 8. Juli 2019

Nun, nach meiner Erkenntnis und Erfahrung an folgenden Dingen:

  1. Im Gegensatz zu Religionsanhängern verspüren sie mit ihrem „Nicht“- Glauben keinerlei Lust zu missionieren.
  2. Sie lehnen die Teilnahme an Diskussionen über Religion oder deren Mehrzahl höflich, aber konsequent ab.
  3. Sie respektieren Glaubensbekenntnisse anderer, solange und sofern sie damit nicht quasi aufdringlich behelligt werden.

Schlussfolgerung: Als Atheist lebt man nicht unbedingt ein leichteres Leben, aber ein geistig sehr viel FREIERES ! Allerdings: Vermehrte Freiheit geht einher mit erhöhter Eigenverantwortung. DAS MUSS MAN MÖGEN. Ich tu es.
Ich habe kürzlich irgendwo gelesen oder gehört, dass in Deutschland der Anteil von Atheisten oder Konfessionslosen momentan an der Wohnbevölkerung über 36% ausmacht. Tendenz steigend. Dunkelziffer unbekannt. Man darf davon ausgehen, dass diese Prozentzahl für die meisten europäischen Länder zutreffend sein könnte. Dieser prozentuale Anteil ist um ein Zigfaches höher als z.B. der Anteil von Muslimen und Musliminnen. Von daher ist es kaum zu verstehen, dass in letzter Zeit in sämtlichen Medien am Laufmeter Angst vor der Ausbreitung des ISLAM mit einhergehendem „Schari’a“ – Strafrecht (wie Steinigen, Auspeitschen, Hängen, Hand ab, Rübe ab, usw.) gemacht wird. Wer steckt eigentlich da dahinter? Schwer zu sagen, da die Autoren meist anonym bleiben.
Wo lauern also tatsächlich die Gefahren für das freie friedliche Zusammenleben von Menschen aller Glaubens- oder „Nicht“- Glaubensrichtungen? Es gibt sie potentiell tatsächlich. Eigentlich nur im Verborgenen und nahezu ohne Chance bald einmal zum Tragen zu kommen. Und sie sind ABWENDBAR!
Sie beruhen z.B. auf lascher, inkonsequenter Einhaltung, bzw. Nicht-Einhaltung der von der Verfassung vorgeschriebenen Trennung von Staat und Kirche (nicht zuletzt durch „symbiotische Verhältnisse“ zwischen Staatsregierung und Kirche) und mangelnde Kooperation der Bevölkerung mit der Justiz, indem sie strafrechtlich relevante Verfehlungen und Delikte nicht zeitnah zur Anzeige bringt und sich lieber in der Regenbogenpresse, den sozialen Medien, usw. daran ergötzt.
Zunächst muss man einmal festhalten, dass in allen Staaten bei uns die Wohnbevölkerung höher ist, als die politisch stimmberechtigte Bevölkerung.
Zahlen für Religionszugehörigkeit oder nicht können in der einen Gruppe ganz anders sein als in der anderen. Was letztere mindert, UND DAS IST ALLEINE AUSSCHLAGGEBEND: Stimmberechtigt sind nur Staatsbürger als mündige Erwachsene. Ausländer sind nicht stimmberechtigt. Stimmbürger können jedoch Migrationshintergrund haben und von daher gesehen schlimmstenfalls landesfremde und unübliche Mentalitäten, Sitten, Glaubensrichtungen, Weltsichtweisen und dergleichen als wahlbeeinflussende Kriterien mit ins Spiel bringen.
Diese Wählergruppe kann jedoch momentan überall noch als „zu vernachlässigende Grösse“ angesehen werden. Wie das einmal in mehr oder weniger ferner Zukunft aussehen wird, hängt von der weiteren demographischen Entwicklung des betreffenden Landes ab. Wenn – wie es scheint – alteingesessene Einheimische keine Lust mehr verspüren, sich durch Nachkommen oder Stammhalter zu vermehren, dürfen sie sich nicht wundern, wenn stimmberechtigte Leute mit Migrationshintergrund – die ja diesbezüglich jetzt schon auf der Überholspur sind – politisch eines Tages „das Heft in die Hand nehmen“.
Unsere Verfassungen, welche durchweg Religionsfreiheit mit gewissen Einschränkungen im Sinne von Gewährleistung von Religionsfrieden im Lande gewähren, erlauben keine Verweigerung von Einbürgerungen aus Glaubensgründen. Hingegen können Einbürgerungen (in vielen Ländern – wie bei uns in der Schweiz) behördlicherseits auch ohne Nennung irgendwelcher Gründe verweigert werden, was allerdings selten vorkommt. Hier ergäbe sich demnach ein unauffälliges „Schlupfloch“ für die Vermeidung der allseits gefürchteten „Überfremdung“ oder „Islamisierung“ oder was auch immer. Kluge besonnene moderate Politiker – wie wir diese in der Schweiz vielfach haben – würden sich ungefragt für diese „Option“ entscheiden. ERGO, KEINE GEFAHR!
 

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