EILT: Allgemeine Mobilmachung BRD will unsere Söhne!

Deutsche Soldaten im Einsatz - Bild von Bundeswehr auf Flickr.com CC BY-ND 2.0

 

Offenbar sind unsere Söhne demnächst „Kanonenfutter“!!!!!!!!!!!!!!

Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Auf Seite 5 betont Merkel die Wichtigkeit und Dringlichkeit an den Bundestagspräsidenten. Die gesamte pdf am Textende!

Zur Verfügung gestellt von Joe Dormann, mit freundlicher Genehmigung von DDB AGENTUR – 12. Juli 2019

Im Bundestag wird gerade das sogenannte „Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz“ verabschiedet.

Es handelt sich in Wahrheit eher um eine Art „Mobilmachungsgesetz“ – denn es greift gravierend in Grundfreiheiten ein:

Das Gesetz soll es wehrfähigen jungen Männern sogar verbieten, die BRD zu verlassen, bzw. dazu verpflichten, zurück zu kehren.

Ein Auszug: Seite 12 / 13 „§ 48 Bereitschaftsdienst, Spannungs- oder Verteidigungsfall

(1) Sind Wehrübungen als Bereitschaftsdienst nach § 6 Absatz 6 angeordnet worden,

1. können Zurückstellungen nach § 12 Absatz 2 und 4 widerrufen werden, es sei denn, dass die Heranziehung zum Wehrdienst für den Wehrpflichtigen eine unzumutbare Härte bedeuten würde;

2. können nach § 13b bisher nicht zum Wehrdienst herangezogene Wehrpflichtige gemustert und einberufen werden;

3. hat der Widerspruch gegen den Musterungsbescheid keine aufschiebende Wirkung;

4. ist bei der Einberufung Wehrpflichtiger, die bereits in den Streitkräften gedient haben, § 23 Satz 2 und 3 nicht anzuwenden; als Untersuchung gilt die Einstellungsuntersuchung;

5. haben männliche Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, auf Anordnung der Bundesregierung

a) Vorsorge dafür zu treffen, dass Mitteilungen der Wehrersatzbehörde sie unverzüglich erreichen, auch wenn sie der Wehrüberwachung nicht unterliegen,

b) die Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen wollen,

c) unverzüglich zurückzukehren, wenn sie sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, und sich beim zuständigen oder nächsten Karrierecenter der Bundeswehr zu melden.“

SEITE 5: Merkels Brief an den Bundespräsidenten

Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen

Einsatzbereitschaft der Bundeswehr

(Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG)

mit Begründung und Vorblatt (Anlage 1).

Ich bitte, die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages herbeizuführen.

Federführend ist das Bundesministerium der Verteidigung.

Die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Absatz 1 NKRG ist als Anlage 2 beigefügt.

Der Bundesrat hat in seiner 976. Sitzung am 12. April 2019 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Angela Merkel

Bundeswehrbereitschaftsgesetz

2 Kommentare

  1. Da steht nichts anderes, als im bisherigen Wehrpflichtgesetz, und zwar wortwörtlich. Galt exakt so von 1956 bis zur Aussetzung der Wehrpflicht 2011. Warum ist das jetzt auf einmal ein Aufreger?

  2. Es geht wohl um dies:
    Bereitschafts-, Spannungs- und Verteidigungsfall
    wird zu
    Bereitschaftsdienst, Spannungs- oder Verteidigungsfall
    Anstatt dem ,,und“ welches ein Vorliegen von mindestens 2 der genannten Fälle impliziert steht dort jetzt ,,oder“. Damit wäre ein ,,Spannungsfall“ durchaus ausreichend, wie oft hören wir in den letzten Jahren es gäbe ,,Spannungen“ z.B mit Russland?
    Wer jetzt sagt ,,Den Grundwehrdienst haben wir auch geleistet, halb so wild“ der möge bitte folgendes bedenken: Die Bundeswehr ist heute wesentlich kleiner und spezialisierter als früher, folglich können effektiv auch weniger Wehrdienstleistende pro Jahr ausgebildet werden.
    Die Wehrgerechtigkeit ist nicht gegeben wenn nicht eine breite Masse eines Jahrgangs aus allen gesellschaftlichen Schichten den Wehrdienst antritt, deswegen wurde der Grundwehrdienst ja ursprünglich ausgesetzt.
    Gibt es wieder einen Wehrdienst wird es auch wieder einen Zivildienst geben, mittlerweile sind bei den möglichen Verwendungen von Zivildienstleistenden auch ,,Einrichtungen der Pflege und INTEGRATION“ gelistet.
    Jeder der mit offenen Augen die Tagespolitik von regionaler bis hoch auf Bundesebene betrachtet kennt wohl das ein oder andere Beispiel für Vetternwirtschaft/Fliz.
    So wie die politischen Uhren in Deutschland gerade ticken können sie sich sicher sein daß sehr oft dann anstatt ,,Wehe du sagst dieses oder jenes, dann petze ich deinem Arbeitgeber was für ein böser Nazi du bist“ als Druckmittel dann ,,Sei ruhig oder dein Sohn macht seinen Dienst im Flüchtlingsheim für Problmefälle“ zu hören sein wird. Währenddessen schiebt der Sohn eines systemtreuen Beamten oder der dessen Vater das richtige Parteibuch besitzt eine vergleichsweise ruhige Kugel im Jugendzentrum eines gehobenen Stadtteils.
    Sie dürfen mir jetzt vorwerfen paranoid zu sein, aber fragen sie sich ob solche Auswüchse nicht vorstellbar sind.
    Stefan Müden

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*