Legaler Betrug

Selbstgemachte Leberwurst. Besser als vom Discounter... Bild v. Marco Verch - Flickr.com CC BY 2.0

 
Marco Verch is a Professional Photographer and Speaker from Cologne. 👆 This image can be used under Creative Commons 2.0. Please link to the original photo and the license
Was ich gerade mache? Nun, sagen wir mal so: Ich „sinniere“ – um nicht fortdauernd zu sagen „ich denke nach“. Diesmal ging’s um etwas, wofür ich den Begriff „LEGALER BETRUG“ kreiert habe. Der scheint sich viral zu verbreiten, und zwar auf allen erdenklichen Gebieten. Was ist das also? Wer tut es? Und warum? Keine Angst, ich werde nicht wieder ein Buch schreiben. Eine kleine erlebte Geschichte sollte genügen, jedem klar zu machen, was ich meine. Sie geht so:

Wolfgang Honold – 18. Juli 2019

Auf einer kürzlichen Fahrt nach Deutschland hielt ich auf dem großen Parkplatz eines sehr großen Lebensmittel-Détailhändlers („mit 5 großen Buchstaben“ – es hätten auch je 4 der anderen beiden sein können) an, ging hinein, schlenderte durch die langen – aber engen – Pfade zwischen den recht hohen Regalen und stoppte vor dem Produkt, dass die Beschriftung trug: FEINE KALBSLEBERWURST. Die mag ich nämlich. Ein kurzer Blick auf’s Preisschild. Wau, günstig! Bei uns in der Schweiz hätte ich für diesen Preis höchstens die „Wurstpelle“ haben können.
Jetzt wollte ich’s aber genauer wissen. Ich studierte mit Lesebrille den irrsinnig kleingedruckten Text auf der Etikette. Der fing so an: „Zutaten: Schweinefleisch 70%, Kalbfleisch 10% . Die restlichen 20% bestanden aus vielen Ingredienzien mit irrsinnig langen, für Laien – wie mich – unverständlichen und unaussprechbaren chemischen Bezeichnungen. KALBSLEBER war demnach 0%, bzw. 0 Gramm drin. Ich kämpfte mich mit meiner Reklamation beim – kaum anzutreffenden – Personal solange durch, bis ich vor dem geschäftsführenden Filialleiter stand. Dieser Mann schien meine „Reklamation wegen Etikettenschwindels und offensichtlich gewolltem Betruges“ als persönliche Beleidigung aufzufassen und war entsprechend gereizt. Aber anscheinend auf Anhieb auch nicht ganz sicher, wie er mir in dieser Sache „argumentativ“ begegnen sollte oder könnte.
Ergo entfernte er sich für eine Reihe von längeren Telefongesprächen (ohne meine Gegenwart, versteht sich!) mit – vermutlich – den Rechtsabteilungen des Konzerns. Er kam zurück mit siegessicher verklärter Miene und sagte wortwörtlich: „Das Deutsche Lebensmittelrecht verlangt bei der „Feinen Kalbsleberwurst“ lediglich, dass diese 10% Kalbfleisch enthalten muss. Leber – egal von welchem Tier – muss sie überhaupt keine enthalten. Daher empfehle er mir nachdrücklich, das Wort BETRUG zurück zu nehmen, da ich ansonsten mit einer Verleumdungsklage seitens des Konzerns zu rechnen habe. Da ich selbiges natürlich keinesfalls wollte, willigte ich ein und sagte: „Nein, nein, Betrug im strafrechtlichen Sinne ist es keiner. Es ist einfach nur ganz LEGALER BETRUG“. Ende Zitat.
Wie kommt er zustande? Nun, jeder im Lande mit einem Minimum an staatsbürgerkundlichen Kenntnissen weiss, wie Gesetze zustande kommen und wer das beschließt. Was hingegen viele nicht zu wissen scheinen, ist die Tatsache, dass auf regierende und verwalterische Staatsorgane einflussreiche – von der Industrie getragene – und ergo finanzstarke Lobbyisten-Teams angesetzt sind, die anscheinend immer den Sieg davon tragen.
 

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