Wolfgang Honold denkt nach – Ehe

Habe wieder mal nachgedacht. Das tut man, wenn man nichts Besseres zu tun hat. Dieses Mal über die Ehe. Und dabei stellten sich mir die Fragen: a) Wer braucht diese? Und warum? b) Was könnte diese ersetzen? c) Was wäre dann besser?

Wolfgang Honold – 15. November 2019

Zu a)
Bei a) komme ich zu folgenden Schlüssen: Ich weiss es nicht. Ich habe sie seit über 50 Jahren und hätte sie nicht gebraucht, wenn sich mir eine Option auf deren Ersatz geboten hätte. Was ich darunter verstehe werde ich weiter unten erläutern. Wer diese unbedingt braucht, dass sind in allererster Linie die Religionen, bei uns vornehmlich die katholische und die evangelische Kirche. Sie „spenden die Ehe als heiliges Sakrament“. Dazu kann ich nur sagen: „Wer es glaubt wird selig“. In meinen Augen als Atheist ist das nichts weiter als ein weiterer klerikaler Mosaikstein ihres Machtgefüges über den gläubigen Menschen und dessen auch nach außen hin sichtbare Anbindung an die Religion.
Die Verheiratung des Brautpaares ist ein ritueller Akt, der durch das „Kirchenamt“ vollzogen wird, und dem Brautpaar dabei eine kostspielige Kleiderordnung vorschreibt, über die sich gewisse Geschäftsleute freuen können und mit Sicherheit den kirchlichen Gedanken und Ritus unterstützen. Kirchlich kann die Ehe nie mehr getrennt werden. Der Grund, der dort angeführt wird: „Was Gott vereint hat soll der Mensch nicht trennen“. Hier kennt „Gott offensichtlich keine Gnade“!
In unseren Längen- und Breitengraden braucht seit den Zeiten der Aufklärung und der daraus hervorgegangenen Französischen Revolution die Ehe auch der Staat. Er führt gesellschaftspolitische und daraus ergangene juristische Gründe dafür an, wobei die einschlägige Gesetzgebung auch wieder zumindest durch indirekten kirchlichen Einfluss in einem „symbiotischen Verhältnis“ zwischen Kirche und Staat zustande gekommen ist. Nach dem beiderseits erhobenen Anspruch, bzw. verordnetem Gebote: „Gib der Kirche, was der Kirche gehört, und dem Kaiser, bzw. heute dem Staate, was des Staates ist“ fordert jetzt der Staat so zu sagen „seinen Teil am rituellen Kuchen“ ein. Ergo ist für ihn auch eine kirchlich vollzogene Ehe ungültig, wenn diese nicht auch – zuvor oder nachher – durch eine staatliche Behörde – dem so genannten Standesamt – durch einen standesamtlichen Beamten oder einer Beamtin unter Herbeiziehung von 2 Trauzeugen aus dem Volke am Brautpaar „mit feierlichen ermahnenden Worten und Glückwünschen“ vollzogen wird.
Allerdings kann nach unseren heutigen Gesetzen in der Schweiz – wo ich seit langem lebe – und auch in anderen Ländern (sogar nach der Salazar-Zeit im heutigen Portugal, der Heimat meiner Frau) die standesamtlich und kirchlich vollzogene Verheiratung, also die Ehe, wieder (vorläufig) getrennt und auch (endgültig) geschieden werden. Wohl gemerkt! Nur von staatlicher Seite. Nicht von kirchlicher. Unter Salazar konnte dort eine kirchlich vollzogene Ehe auch vom Staat nicht geschieden werden. Eindeutig ein symbiotisches Verhältnis zwischen Kirche und Staat. Jetzt ist es nach langer Zeit möglich.
Allerdings ist das nicht zum Nulltarif zu haben! Viele können sich so eine Scheidung gar nicht leisten. Das kann nur in einem gerichtlichen gebühren- bzw. kostenpflichtigen Prozess erfolgen. Um in diesem einen (vermeintlichen) Erfolg zu seinen Gunsten erzielen zu können, braucht der jeweilige Ehepartner auf seine Kosten – versteht sich – seinen „eigenen“ Scheidungsrechtsanwalt. Nun könnte man sagen, dass im Falle, in dem unmündige Kinder vorhanden sind, die Dinge zu deren Schutz so ablaufen müssen, wie sie ablaufen. Aber dazu sage ich: „Pustekuchen! Das täuscht“. Das kann man genauso gut im einfacheren Prozedere des von mir vorgeschlagenen Eheersatzes lösen.

Karikatur von Daumier (1808-1879)

Zu b)
Und damit wären wir bei b) „Was könnte diese ersetzen“?, angelangt. Es ist ganz simpel einfach nur der PARTNERSCHAFTSVERTRAG. Dafür braucht man keine Trauzeugen zu suchen. Ein so genanntes Aufgebot würde ebenfalls entfallen. Genau wie beim Wohnungsmietvertrag könnte ein Vordruck erstellt werden, der für Kleingeld an jedem Kiosk erhältlich wäre oder vom Internet herunter geladen werden könnte. Einfach nur ankreuzen, was für einen zutrifft. Das Wort Ehe würde gar nicht mehr erscheinen. Sie hieße: VERTRAGLICHE LEBENS-PARTNERSCHAFT, kurz „VLP“.
Das Einwohnermeldeamt und (in der Schweiz) das Steueramt, (in Deutschland) das Finanzamt würde einfach eine Kopie davon übersandt bekommen. Die Frage „sind Sie verheiratet“ würde nicht mehr gestellt. Sie würde lauten: „Haben Sie eine LVP“? Einen Vertrag – und das IST ja auch im juristischen Sinne einer – kann man jederzeit mit einer darin festgelegten Frist kündigen. Dafür braucht man keinen Ehescheidungsanwalt oder Scheidungsrichter. Ein Schuldspruch für Trennung oder Scheidung entfällt vollkommen. Und ganz wichtig! Über das SORGERECHT für Kinder hatte man sich vor Unterzeichnung des Vertrages einvernehmlich geeinigt und im Vertrag auch für die Zeit nach dessen möglicher Auflösung festgelegt. Auch dafür braucht man keinen Anwalt und Richter. Von der Vertragsauflösung würden wieder die beiden genannten Ämter eine Kopie erhalten. Basta! Nichts weiter. Erledigt.
Zu c)
Und damit wären wir beim letzten Punkt c) „Was wäre dann besser“? Nun, einiges davon wurde oben schon unter b) dargelegt. Aber es gibt noch mehr:
Wenn es die Ehe nicht gibt kann es auch keine gesellschaftlich „geschmähten“ EHELOS geborenen Kinder mehr geben. Es gibt einfach nur noch KINDER, und diese sind in der Gesellschaft ausnahmslos willkommen. Selbstverständlich muss es – auch für einen Atheisten – jedem unbenommen sein, sich weiterhin kirchlich trauen zu lassen. Zivilrechtlich darf dies jedoch keine Bedeutung erlangen. Auch sind traditionelle Hochzeitsfeiern nach wie vor und weiterhin ein freudiges Ereignis. Wer wollte etwas – und aus welchem Grund – dagegen haben? Sie dürfen einem nur nicht kirchlich und erst recht nicht staatlich vorgeschrieben sein. Aber das ist sie ja auch jetzt nicht. Sie werden oftmals – und nicht selten zum Leid und zur finanziellen Belastung der Anlassgeber – von Verwandtschaft und Freunden erwartet. Auch Hochzeitsreisen dürfen nach freier Wahl weiterhin stattfinden. Der Name „honey moon“ braucht aus dem Vokabular der Leute nicht verschwinden.
Hier könnte ich den weisen Spruch meines Schwarzwälder Großvaters väterlicherseits bringen, den ich vor gut einem halben Jahrhundert als „Dreikäsehoch“ vernahm, und der im Originalton so lautete: „Ss’isch nit aifach wemmer‘s dopplet nimmt“ (Es ist nicht einfach, wenn man’s doppelt nimmt). Ich müsste den Satz in Anlehnung an besagten Spruch nur an den hier gegebenen Anlass anpassen und sagen: „Worom dopplet näah, wenn’s au aifach goht“ (warum doppelt – kirchliche u. staatliche Trauung – wenn es auch einfach geht – s. VLP).

1 Kommentar

  1. Lieber Wolfgang, Ja, das unterschreibe ich alles sofort, nur, ich denke sofort noch viel weiter . Ich stelle die Frage, brauchen wir eigentlich die Kirche so noch,. wie sie sich uns präsentiert?
    Geht von ihr nicht unendlich viel Elend aus? Kirchenzwänge , Kindesmissbrauch, Hass und Gewalt gehen von vielen der verschiedensten Glaubensgemeinschaften aus.!
    Brauchen wir denn den Staat, so wie er sich uns Bürgern gegenüber verhält?
    Koruption; Menschenrechtsverletzungen, Manipulation sind an der Tagesordnung !
    All das sind Sachen, über die wir noch viel länger diskutieren, sinnieren, philosophieren können.
    Das sind alles Wunschträume, solange wir uns nicht ändern, zu träge auch zum Denken sind.
    Wir müssen uns ändern, dann ändern wir auch ganz schnell die vielen Dinge, die aus dem Ruder geraten sind, gemeinsam , daran habe ich keinen Zweifel.
    In Liebe, #MediumIreneBender .

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