Wolfgang Honold-Sacoto – 31. Dezember 2019
Meine nachfolgenden Äußerungen beruhen dieses Mal nicht auf reinen „hausgemachten“ philosophischen Gedanken, sondern auf wahrhaftigen Gegebenheiten, von denen ich Kenntnis erhielt, und aus denen ich jetzt meine Schlüsse ziehe.
Aus Beamtenkreisen wird mir dafür ziemlich sicher keine Sympathie entgegengebracht werden. Sollte ich doch wider Erwarten eine Antwort dazu bekommen, wird sie lauten: „Das sind doch allenfalls nur unbewiesene Einzelfälle“. Meine Antwort dazu wäre dann: „Für mein Dafürhalten ist auch jeder Einzelfall ein Fall zu viel“! Dass diesbezüglich in der BRD noch weitaus schlimmere Verhältnisse herrschen sollen, darf für meine Begriffe in der Schweiz nicht als Entschuldigung angeführt werden.
Ein Fall unter vielen, die ich an dieser Stelle jedoch nicht alle auflisten und beschreiben möchte: Eine mir bekannte Person wird in der Schweiz unerwartet und unverschuldet Opfer einer Massenentlassung. Die Kündigung erfolgt dummerweise genau auf den Anfang der Sommerferien. Das ist – wie jeder wissen müsste – die schlechteste Zeit, um Bewerbungen rauszusenden. Die Person tut, was sie tun muss, weil sie auf den Lohn angewiesen ist, und wozu sie ein klares Recht hat: Sie meldet sich zwecks Erhalt der ihr zustehenden Arbeitslosenunterstützung von 70% ihres letzten Lohnes bei der zuständigen behördlichen Stelle an. Das ist in der Schweiz die RAV (Regionale Arbeitsvermittlung).
Dort muss sie persönlich erscheinen, einen großen Fragebogen ausfüllen, sich einem peinlichen Verhör unterziehen und ihren Lebenslauf mit Arbeitszeugniskopien abgeben. Nun dagegen ist soweit nicht viel einzuwenden. Aber jetzt kommt’s: Die Beamtin gibt ihr – ohne den Lebenslauf der Person angesehen zu haben – eine Adresse von einer Firma, die einen Gabelstapler-Fahrer sucht. Da müsse sie sich unverzüglich bewerben, wenn sie das Arbeitslosengeld haben wolle. Der durch Zeugnisse belegte Lebenslauf zeigt auf, dass die Person durch vor vielen Jahren abgeschlossener Banklehre für diese Tätigkeiten absolut qualifiziert ist, welche in 20 Jahren mehrsprachig in den einschlägigen Sparten erfolgreich als auf sämtlichen gängigen MS Softwares inkl. SAP routinierter Sachbearbeiter gearbeitet hat.
Für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes ist nicht die RAV zuständig, sondern die von der RAV beauftragte, schweizerische Gewerkschaft UNIA, die dafür in jedem Falle von der RAV entsprechende Unterlagen braucht. Nun gut, ob das alles unbedingt so aufwändig bürokratisch langwierig ablaufen muss, wollen wir mal dahingestellt sein lassen. Für die in Frage stehende Person sieht das nun so aus: Es kommt kein Geld. Sie kann ihre Wohnungsmiete nicht pünktlich bezahlen, was dem Vermieter nach schweizerischem Mietrecht erlaubt, die sofortige Kündigung per Einschreiben an die Person abzuschicken. Was dann ja auch in diesem Falle geschehen ist. Praktisch sämtliche Vermieter verlangen in der Schweiz vom neuen Mieter einen so genannten „Betreibungsauszug“ vom zuständigen so genannten Betreibungsamt (das ist ein behördliches Zwangsinkassobüro). Steht in dem Auszug ein Eintrag von einer Betreibung, dann kann sich die Person die Hoffnung auf eine neue Mietwohnung „abschminken“. Sie wird unweigerlich obdachlos. Die Hoffnung auf einen neuen Job – egal was für einen – kann sie sich dann auch gleich „abschminken“. Kein Arbeitgeber in der Schweiz stellt einen Obdachlosen ein. Nach x-fruchtlosen Telefonaten der Person an die UNIA, erhält sie endlich nach Wochen die Antwort, dass die UNIA das Arbeitslosengeld nicht auszahlen könne, solange sie ein bestimmtes Papier von ihrem letzten Arbeitgeber nicht vorliegen habe.
Man muss wohl davon ausgehen, dass die Person rein gar nichts mehr erfahren hätte, wenn sie nicht zig-mal bei der UNIA angerufen hätte. Es lag also jetzt an der Person, in ihrem ureigenen Interesse dafür zu sorgen, dass dieses ominöse Papier schnellstens an die UNIA gelangte, damit der Fall dort fertig bearbeitet werden könne, was ja auch wieder Zeit in Anspruch nimmt. Was die arme Person anbetrifft, von der hier die Rede ist, kann ich beruhigend soviel vermerken: Sie hat erfreulicherweise verständnisvolle Mitmenschen gefunden, die sie vorübergehend bei sich aufgenommen haben, sodass sie wenigstens vorerst – und schon gar nicht zum Winter hin – obdachlos wurde.
Wer, wie ich grundsätzlich Nachrichten in den Medien liest oder hört, der weiss, dass ab 2020 europaweit mit weitaus mehr Massenentlassungen zu rechnen ist. Ich frage mich nur: Was soll dann aus diesen Menschen werden? Sie müssen doch in dieser schikanösen Bürokratie eine gegen sie gerichtete Waffe sehen! Ist das denn womöglich von indifferenten kündigungsgeschützten Beamten in den Behörden so gewollt, um der „Politik“ dadurch zu gefallen, indem man möglichst viele vermeintliche faule „Sozialbetrüger“ vom Ansinnen auf Arbeitslosenunterstützung „abwimmelt“. Einen gewissen Erfolg scheinen sie damit zu haben, denn ich kenne andere Fälle von Leuten, die es sich leisten können, ein paar Monate auf Lohn zu verzichten, die aus den genannten Gründen auf den Gang zur RAV verzichten.
Ich komme schon lange nicht mehr umhin, diesbezüglich zu folgendem Schluss zu gelangen:
Staatliche Verwaltungen aller Art und jeglicher Instanzen müssen vereinfacht und entbürokratisiert werden. Als erstes und grösstes Hindernis auf diesem Wege muss endlich der anachronistische Beamtenstatus aufgehoben werden. So etwas passt schon seit vielen Jahrzehnten nicht mehr „in unsere Zeit“. Wie man weiss – oder wissen sollte – wurde der zuzeiten des Deutschen Kaisers Wilhelm II ins Leben gerufen und – nicht zu fassen wie weit Blödsinn gehen kann! – von anderen Ländern mehr oder weniger kopiert, abgesehen von Ländern, die dafür bereits „Marke Eigenbau“ hatten. Zu jener Zeit gab es noch die „Drei-Klassen-Gesellschaft“, d.h. oben: Aristokratie, in der Mitte: „Arriviertes“ Bürgertum, unten: Das gemeine Volk, dass von den Leuten, die nicht dazu gehörten, gern auch einfach als „der Pöbel“ bezeichnet wurde.
Der SOUVERÄN im Staate war nicht – wie heute – das Volk, sondern – im Kaiserreich Deutschland – seine Majestät „von Gottesgnaden“! Diese Majestät wollte jetzt in der Verwaltung Leute haben, welche der Majestät und der Aristokratie gegenüber „mit Kadavergehorsam“ streng loyal zu sein hatten – mit anderen Worten „nach oben als Stiefellecker buckelten“ – und über alles, was gesellschaftlich weiter unten angesiedelt war, „als verlängerter Arm der kaiserlichen Staatsmacht“ walteten. Sie kamen in den Genuss von Sachen, die „seine Majestät“ wenig oder gar nichts kosteten, wie Verdienstmedaillen, absoluten Kündigungsschutz, ein spezielles Gesetz, das „Beamtenbeleidigung“ als „Sonderstraftatbestand“ unter Strafe stellte.
Jetzt müsste man also diesen Leuten, die sich im Dienst genau wie der Papst als „unfehlbar“ betrachten – mit dem Vorschlaghammer in die Birne hämmern, dass der Souverän im Staate, dem sie – bitteschön – zu dienen haben, heute das „gemeine“ Volk ist. Wer soll das – bitte – tun? Man muss sich vorstellen: Ein gewählter Minister, der keinen Kündigungsschutz genießt, und einfach darauf hoffen muss wieder gewählt zu werden, ist der Chef, bzw. Boss, des höchsten Beamten, z.B. des „Staatssekretärs“ in Deutschland. Der quittiert zwar den Empfang des Befehls seines Chefs mit „Jawohl, Herr Minister“, aber was er dann damit macht, „ist doch seine Sache“. Der Minister wird ihn wohl kaum rügen, denn der will ja wiedergewählt werden. Nein – sage ich – hier muss unbedingt Gleichstellung mit den anderen Angestellten im Lande in der freien Wirtschaft hergestellt werden. Auch DIE könnten doch den Staatsdienst mehr als zufriedenstellend verrichten und – wenn sie dauernd was falsch machten – wie in der freien Wirtschaft gekündigt werden. Fazit: Auch der Beamtenstatus gehört endlich in die Mottenkiste der Geschichte.
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