Polizisten/-innen als Steine und Flaschen werfende Provokateure

G20 – Welcome to Hell – die Straßenschlacht am Fischmarkt – screenshot YouTube

G20-Demonstranten waren nicht alleine. 

Es ist nichts neues das die Polizei bei Demonstrationen, Hausbesetzungen und anderen Aktionen Provokateure einsetzt. Früher haben wir diese Beamten entlarvt und aus unseren Reihen gedrängt. Heute scheint es schwieriger zu sein, besonders wenn diese in gleicher Kleidung wie die Demonstranten auftreten und dazu noch vermummt sind.
Fiete Jensen, 28. Mai 2018
Mit freundlicher Genehmigung von American Rebel
In einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt sagte ein Polizist:
Ich weiß, dass wir bei brisanten Großdemos verdeckt agierende Beamte, die als taktische Provokateure, als vermummte Steinewerfer fungieren, unter die Demonstranten schleusen. Sie werfen auf Befehl Steine oder Flaschen in Richtung der Polizei, damit die dann mit der Räumung beginnen kann. Ich jedenfalls bin nicht Polizist geworden, um Demonstranten von irgendwelchen Straßen zu räumen oder von Bäumen runterzuholen. Ich will Gangster hinter Gitter bringen.
Ich erkenne mit mehr als nur Magengrummeln, dass der Staat, dem ich diene und der mich damit beauftragt, recht und Gesetz durchzusetzen, selbst in seinen Inneren Strukturen immer weniger freiheitlich und demokratisch ist.“
Nun wurde auch noch bekannt, das mehr als zehn Monate nach den brutalen Einschreiten der „Ordnungshüter“ am 6. Juli 2018 beim G20-Gipfel in Hamburg, neue Erkenntnisse die Polizei unter Druck setzt. Als Zeuge im Prozess gegen einen anbeblichen „Randalierer“ sagte ein Zivilpolizist aus, er sei während der Demonstration „Welcome to Hell“ gemeinsam mit drei Kollegen im schwarzen Block gewesen.
Die vier Männer gehörten zu einer sogenannten Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bereitschaftspolizei Sachsen und waren als Tatbeobachter im Einsatz. Deren Aufgabe ist es in der Regel, Straftäter aus der Menge an die Kollegen zu melden.
Der Polizist sagte aus , man sei dunkel gekleidet gewesen und hätte sich ein schwarzes Tuch bis unter die Nase gezogen. Als Grund habe er angegeben, man habe während des verdeckten Einsatzes nicht auffallen wollen.
Bekanntlich sollte ja die Demo mit über 12.000 Teilnehmern am Abend vor dem Gipfel am Hamburger Fischmarkt starten. Die Polizei stoppte den Zug bereits nach wenigen Hundert Metern, mit der Begründung das Teilnehmer/innen des schwarzen Blocks vermummt waren.
Die Polizei provozierte und griff ein, um den schwarzen Block aus dem Zug zu lösen. Beamte bahnten sich gewaltsam einen Weg durch die Menge, um die Entscheidung zu vollstrecken, dann flogen Flaschen und Latten. Wer hat sie geworfen?
Ein Sprecher der Hamburger Polizei sagte beim Prozess, der Einsatz von Tatbeobachtern sei ein „legitimes Einsatzmittel“ der Polizei. „Vor diesem rechtlichen Hintergrund und der einsatztaktischen Notwendigkeit hat es anlässlich der ‚Welcome to Hell‘-Demo im relevanten Einsatzraum natürlich den Einsatz von Tatbeobachtern gegeben.“
Vor Gericht erklärte der Zeuge ebenfalls das er erst kurz vor der Demo seine „bürgerliche“ Kleidung abgelegt und die dunkle Montur aus seinem Rucksack angezogen hat. Auf Nachfrage, wer das Outfit bezahlt habe, sagte der Zeuge: „Wir bekommen vom Dienstherrn einen Bekleidungszuschuss für derartige Kleidung.“ Gefährliche Gegenstände habe er nicht mitgebracht. Weder er noch die Kollegen hätten Demonstranten gefährliche Gegenstände gereicht oder etwas angezündet.
Lino Peters, Verteidiger des Angeklagte, griff die Einsatzkräfte scharf an. Die Aussage des Zeugen mache deutlich, dass die Polizei gegen ihre gesetzlichen Vorgaben verstoßen habe. „Statt Straftaten zu verhindern, hat die Polizei selber Straftaten begangen.“

Video von der Polizeiprovokation zur Verhinderung der Demo „Welcome to Hell“:
Lest hierzu auch: Max Bryan – Was am 6. Juli wirklich geschah
.
Und hier geht es zu unserer umfangreichen – Berichterstattung über die G20-Proteste
Mit freundlicher Genehmigung von American Rebel

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*