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Gegen die Lügen um das Frauenwahlrecht!
12. November 2018: Das ZDF lügt dreist in seiner Berichterstattung über den 100 Jahrestag der Erkämpfung des Frauenwahlrechts: „Am 12. November 1918 ist es soweit: „Das Wahlrecht für Frauen wird in der Weimarer Verfassung verankert.“ Ein offene Lüge! Heute vor Hundert Jahren gab es keine Weimarer Verfassung. Es wurde an keiner Weimarer Verfassung gearbeitet, um dort ein Frauenwahlrecht zu verankern. Das geschah erst Monate später in der Weimarer Nationalversammlung. Die wurde aber erst im Januar 1919 gewählt – tatsächlich auch von den Frauen.
Fritz Theisen – 14. November 2018, AmericanRebel
Aber weil eine Lüge die nächste nach sich zieht, muss das ZDF die Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 zur „Wahl ins Parlament“ umfälschen. Tatsächlich durften hier die Frauen Deutschlandweit tatsächlich erstmals wählen. Eben die Nationalversammlung, die Monate später, am 31. Juli 1919, die Weimarer Verfassung beschloss. Also hatte das Frauenwahlrecht nichts mit der Nationalversammlung und der Verfassung zu tun, auch wenn es dann in der drinstand. Es stammt tatsächlich vom 12. November 1918, sonst stimmt aber an den Erzählungen ums Frauenwahlrecht von heute nicht viel.
Warum die ganze Lügerei um das Frauenwahlrecht?
Auch die Bundesregierung vertuscht die Wahrheit. Frau Merkel heute (12.11.2018): „Die Einführung des Wahlrechts für Frauen war ein Meilenstein auf dem Weg zur Gleichberechtigung von Mann und Frau. Jahrzehntelang haben mutige Frauen dafür gekämpft, bis es im Jahre 1918 durchgesetzt wurde.“
Merkels Frauenministerin von der SPD, Franziska Giffey stößt ins selbe Horn:„Seit 100 Jahren dürfen Frauen wählen und gewählt werden. Wenn wir in diesem Jahr das Jubiläum des Frauenwahlrechts feiern, schauen wir stolz zurück auf das, was sich Frauen seitdem erkämpft haben.“
Frage an Frau Merkel und Frau Giffey: „Wenn Sie sagen, das Frauenwahlrecht sei 1918 „durchgesetzt“ worden – ja, wer hat es denn durchgesetzt? Warum so schweigsam, so wortkarg?
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Die Antwort ist nicht so schwer
Schon das Datum 12. November 1918, gerade mal eine gute Woche nach dem Matrosenaufstand in Kiel, drei Tage nachdem der Kaiser nach Holland getürmt war, Karl Liebknecht die sozialistische Republik, Scheidemann die bürgerliche Republik ausgerufen hatte! Alles das zeigt: Das Frauenwahlrecht wurde mitten in der Revolution ausgerufen!
Trotzdem: wer tat das denn nun? Es war die Revolutionsregierung, so wie sie auf Grund der Verhältnisse sich eben gebildet hatte: Der sogenannte Rat der Volksbeauftragten. Der entstammte direkt den um sich greifenden Arbeiter- und Soldatenaufständen. Der Rat der Volksbeauftragten war die vom 10. November 1918 bis zum 13. Februar 1919 amtierende provisorische Regierung Deutschlands die den Übergang vom Kaiserreich zur Weimarer Republik managen musste. Er wurde im Zuge der Novemberrevolution aus drei im Herzen konterrevolutionären Mehrheitssozialdemokraten (SPD, damals such MSPD) und drei Unabhängigen Sozialdemokraten(USPD) gebildet.
Am 12. November 1918, zwei Tage nach seinem ersten Zusammentreffen, richtete der Rat einen Aufruf „An das deutsche Volk“, der aber ein Dekret war: Der die ganze Kriegszeit geltende Belagerungszustand wurde aufgehoben. Uneingeschränkte Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit! Abschaffung der Zensur! Meinungsäußerung in Wort und Schrift ist frei! Amnestie für alle politischen Straftaten und Niederschlagung aller entsprechenden noch laufenden Verfahren. u. a. m.
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Und dann dekretierte der Rat der Volksbeauftragten das Frauenwahlrecht für alle öffentlichen Wahlen!
Das heißt: Das Frauenwahlrecht von vor genau 100 Jahren ist ein unmittelbares Ergebnis der Revolution! Der Novemberrevolution! Eine Revolution war notwendig, um es zu erstreiten. Keine edelmütigen Großen Herrschaften gewährten es, sondern Arbeiter/innen und Soldaten hatten es erkämpft! Auch mit Waffengewalt! Offiziere wurden mit vorgehaltener Waffe abgesetzt, kaiserliche Gouverneure aus dem Amt gejagt, der Kaiser selbst verjagt mit riesenhaften Massendemonstrationen in Berlin und reichsweit, auf denen bewaffnete Arbeiter und Soldaten für die angemessene Drohkulisse sorgten – das war nötig, um diese neuartige Räteregierung an die Macht zu bringen: diesen „Rat der Volksbeauftragten“.
Ein Parlament, das diese Regierung einsetzte, gab es nicht mehr. Der letzte kaiserliche Reichskanzler „Prinz“ Max von Baden, hatte die Regierungsgewalt und die Kanzlerschaft formlos an den Vorsitzenden des Rats übergeben. Er wich der revolutionären Gewalt auf Straßen und in den Betrieben, in Kasernen, auf den Panzerkreuzern vor Wilhelmshafen, Cuxhafen und Kiel.
Freilich hieß dieser „Ratsvorsitzende“ Friedrich Ebert. Er war Chef der SPD. Er tat dann bekanntlich zusammen mit seinen SPD-Führern alles, um die Fortführung der Revolution bis zum Sturz der Kapitalherrschaft im Blut zu ersticken.
Aber das Frauenwahlrecht blieb – für die revolutionären Arbeiter/innen und Soldaten war es sowieso Ehrensache. Für die Ebert-Truppe war das nicht selbstverständlich. Nur drei Tage davor hatte Ebert doch tatsächlich noch den Kaiser oder die Monarchie retten wollen!
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Die Arbeiter/innen aber kannten diese Forderung seit langem, viele waren damit aufgewachsen!
Denn es gehört auch zur Schmach der SPD, dass sie heute noch nicht einmal die Traute hat, herauszustellen, dass am 12. November 1918 die SPD bereits seit 27 Jahren offiziell gemäß ihrem Parteiprogramm für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und für das Frauenwahlrecht gekämpft hatte. Genau seit Oktober 1891, als das Erfurter Programm verabschiedet wurde, das letzte klar revolutionäre Programm der SPD. Und das kannten damals Millionen der SPD zugewandten Arbeiterinnen, Arbeiter und Soldaten:
„…für gleiche Rechte und gleiche Pflichten aller ohne Unterschied des Geschlechts und der Abstammung.“ So hieß es da und wenige Zeilen weiter: „Allgemeines, gleiches, direktes Wahl- und Stimmrecht mit geheimer Stimmabgabe aller über 20 Jahre alten Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts für alle Wahlen und Abstimmungen“.
Das also soll vertuscht werden mit all dem Gesülze des heutigen Tages, 100 Jahre später! Klar war es so wie Merkel heute sagte: „ Jahrzehntelang haben mutige Frauen dafür gekämpft“ Aber diese Frauen haben Namen: Die revolutionären Sozialdemokratinnen und Kommunistinnen, Clara Zetkin, Rosa Luxemburg, Käthe Dunker, Sonja Liebknecht. Natürlich auch andere berühmte Vertreterinnen der SPD, ja auch aus bürgerlich-liberalen Kreisen. Denn auch die Frauen der Bourgeoisie und des Kleinbürgertums waren nicht gleichberechtigt. Die Arbeiterinnen und Arbeiter kämpften sogar für deren Rechtsgleichheit.
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Erstveröffentlichung heute oder vor wenigen Tagen in Arbeit Zukunft. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers.
Bilder und Bildunterschriften wurden komplett oder zum Teil von der Redaktion AmericanRebel hinzu gefügt.