Unmäßige Gehälter für Betriebsratsvorsitzende sind ein Skandal!

Solidarität mit den Streiks der Metaller! Gegen Standortlogik und Sozialpartnerschaft! Klassenkämpfe ausweiten - gegen Staat und Kapital! Wien 2018, Bild: Dank an Rudi Zerchl


„Brechts Gehalt liegt unter 200 000 Euro!“ – so überschreibt Anne Guhlich am 6. Juni 2019 einen Artikel der »Stuttgarter Zeitung« (StuZ) über Michael Brecht, den Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats von Daimler. Die Frage, was Betriebsratsvorsitzende verdienen, ist für alle Kolleginnen und Kollegen wichtig.

Fritz Theisen – 13. Juni 2019

Zur Verfügung gestellt von AmericanRebel

Die Wirtschaftschefin des Blattes beklagt deshalb auch: „Den Betriebsräten der Autohersteller werden regelmäßig exorbitant (unmäßig – die Red.) hohe Gehälter unterstellt. Michael Brecht aber, der Gesamtbetriebsratschef von Daimler, verdient so viel wie ein Abteilungsleiter bei dem Autokonzern.“ Abteilungsleiter! Ist der Gesamtbetriebsratschef bei Mercedes Benz also ein Abteilungsleiter? Will das Blatt so die Öffentlichkeit beruhigen?
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Was heißt hier Transparenz?

Auch wenn die Journalistin lobt, dass „Brecht der erste Betriebsratschef“ sei, der „Details zu seinem Gehalt transparent macht“, bleiben die Erkenntnisse bemerkenswert undurchsichtig:

„…der Gesamtbetriebsratschef des Stuttgarter Autobauers … verdient nach Recherchen unserer Zeitung zwischen 150 000 und 200 000 Euro im Jahr…“ Irgendwo zwischen X und Y? Das nennt sie transparent? Gerade mal ein vager Hinweis! Welche Kollegin, welcher Kollege lässt sich von solch einem Herumgerede hinters Licht führen?

Die Autorin aber fährt tapfer fort: „… und damit deutlich weniger als etwa manche Betriebsräte im Volkswagen-Konzern.“ Hier meint sie Porsche, Konzerntochter im VW-Konzern.
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Warum ist dies Thema gerade so aktuell?

Das ganze Problem erlangt aktuell Brisanz durch den Fall des Uwe Hück. Der war als in den Medien gefeierter ehemaliger Gesamtbetriebsratschef bei Porsche direkter Kollege von Michael Brecht.

Ex-Betriebsrat von Üorsch Uwe Hück. Jetzt SPD Pfortsheim. Bild YouTube

Er legte im März 2019 überraschend alle Betriebsratsämter nieder, verließ Porsche Hals über Kopf und „heuerte“ bei der SPD in seiner Heimatstadt Pforzheim an, ließ sich nach einigem Hin und Her nachträglich als Nummer Eins der Pforzheimer SPD-Kommunalwahlliste platzieren, die eigentlich schon fertig war. Für eine deutliche Verbesserung des SPD-Wahlergebnisses sorgte Hück damit freilich nicht. Er selber wurde zwar in Pforzheim Stimmenkönig, die SPD fiel aber von 6 auf 5 Sitze zurück und erreichte nur 13,7 %, minus 2,7 % gegenüber 2014. ER ist damit jetzt SPD-Stadtrat.

Aber kurz nach Hücks Ausstieg bei Porsche begann sich die Staatsanwaltschaft für dessen „Entgelt“ zu interessieren! Offiziell wird zwar nicht gegen ihn, sondern gegen den Porsche-Vorstand ermittelt, wegen Untreue. Weil dieser viel zu viel aus der Kasse genommen haben soll, um den Betriebsratschef angemessen(?) zu bezahlen. Verdacht auf Verstoß gegen das Aktienrecht sowie gegen wichtige Paragraphen des Betriebsverfassungsgesetzes! Es kommt sogar zu Hausdurchsuchungen, auch bei Hück.

Was dieser wirklich bei Porsche verdiente, ist bis heute nicht bekannt. Gemunkelt wird aber über bis zu 500000 Euro, eine Zahl, die auch Frau Guhlig nennt! Natürlich äußern sich weder Hück noch der Porsche-Vorstand dazu – wegen der laufenden Ermittlungen. Ähnliche Zahlen sind immer wieder auch im Zusammenhang mit anderen Betriebsratsvorsitzenden bei VW zu hören.

Natürlich ist das auch und gerade für die IG Metall brisant, denn es handelt sich um Betriebsräte der IG Metall.
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Nochmal: Ist das Transparenz?

Zurück zu Daimler: Die StuZ zitiert Brechts „Specherin“: „Michael Brecht ist entgeltseitig als Abteilungsleiter eingestuft, bestätigte Brechts Sprecherin ...Die Vergütung der ersten drei Führungsebenen ist im Daimler Konzern weltweit nach vergleichbaren Grundsätzen geregelt. Die variable Vergütung entspricht 25 Prozent des Grundgehalts.“

Das Problem ist einfach zu krass und zu offensichtlich: Wenn Kollege Brecht bei Mercedes „weniger als 200 000 Euro“, ein angebliches Abteilungsleitergehalt, verdient, ist das selbstverständlich für alle ganz normalen Kolleg/innen, Arbeiterinnen, Arbeiter, Angestellte ebenfalls „exorbitant“, unmäßig, übersteigert!Weniger als 200 000 Euro“ würde ja niemand hinschreiben, wenn Brecht – sagen wir – 80 000 Euro pro Jahr verdiente. Aber es heißt eben: „Zwischen 150 000 und 200 000 Euro im Jahr“. Klar, Brecht muss die Flucht nach vorne antreten und sich „transparent“ geben. Aber hier ist nichts transparent! Offensichtlich ist er ein Großverdiener. Der gelernte KFZ-Schlosser und REFA-Fachmann Brecht sollte „transparent“ machen, für was er so viel Geld erhält!
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Arbeit Zukunft nennt Zahlen, Daten, Paragraphen, Zusammenhänge

Aus welcher Arbeit heraus wurde er denn Betriebsrat und dann freigestellt? Die Antwort wäre ein wirklicher Schritt zur Transparenz. Denn laut den § 37 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wird Betriebsratsarbeit eigentlich überhaupt nicht extra bezahlt. Vielmehr ist der Lohn des Jobs, den man zuletzt ausübte, einfach weiter zu zahlen! Das gilt sowohl für die zeitweilige Abwesenheit von der Arbeit zum Zwecke der Betriebsratstätigkeit wie für den Fall der kompletten Freistellung. Wird z. B. eine Montagearbeiterin in einem Industrieunternehmen mit EG 3 freistellte BR-Vorsitzende (und das kommt ja durchaus vor!), müsste sie auch in diesem Amt EG 3 plus Leistungszulage, plus ggf. sonstige regelmäßige Entgeltbestandteile erhalten.

Das freigestellte Betriebsratsmitglied erhält zudem die üblichen (Tarif-)Lohnerhöhungen bzw. eventuelle Höhergruppierungen, sollten so etwas beispielsweise in seinem gesamten vorherigen Arbeitsbereich stattfinden. Auch darf der Arbeitgeber gewisse Höherqualifikationen, die der Kollege einfach normalerweise hätte erreichen können, wäre er nicht freigestellt worden, hypothetisch annehmen und dem Kollegen auch zahlen. Wenn das so gehandhabt würde, wäre dies sicherlich für die meisten Kolleginnen und Kollegen OK.

Aber mit alledem erreicht man niemals die Entgelte der obersten drei Leitungsebenen, denen Michael Brecht offensichtlich zugerechnet wird.
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Entgeltgruppe EG 13?

Laut offizieller Auskunft der IG Metall(1) war Brechts höchster erreichter Job vor der Betriebsratsfreistellung REFA-Sachbearbeiter, also ein Kollege der Arbeitsvorbereitung oder auch ein Lohn- und Kostenanalytiker, der mit „REFA“ arbeitet(2). Dort ist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung als REFA-Techniker Voraussetzung.

Wir beziehen uns hier auf das baden-württembergischen Entgeltrahmenabkommen (ERA), den von der IG Metall abgeschossenen einschlägigen Tarifvertrag. Der sieht für Brechts letzte Arbeit etwa eine Eingruppierung in Entgeltgruppe EG 13 vor. Zusätzlich muss man die von Frau Guhlig bzw. der „Sprecherin“ von Brecht genannte „variable Vergütung von 25 Prozent des Grundgehalts“ als Leistungsentlohnung mit zu Grunde legen. Wir nutzen zudem den Gehaltsrechner der IG Metall, eine im Internet verfügbare App(3): Wenn wir dort bei „Zulage (z.B. Leistungszulage)“ 25%, bei „Entgeltgruppe“ EG 13 und bei „Tarifgebiet“ Baden-Württemberg einsetzen, alles andere so lassen wie vorgegeben und die App rechnen lassen, ergibt sich für EG 13 ein durchaus beachtliches steuerpflichtiges Brutto von 81 211,88 Euro. Das ist aber nur rund die Hälfte von „zwischen 150 000 und 200 000 Euro!“
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Und die höchste Gruppe, EG 17?

Selbst wenn Brecht in seinem Job vor seiner Betriebsratsfreistellung ein Entgelt auf Basis der höchsten ERA Entgeltgruppe EG 17 erhalten hätte(4), was auch jede Menge Frage aufwerfen würde, käme er bei 102 581,38 Euro Jahresgehalt raus(5). Auch nicht schlecht, würden Kolleg/innen sagen. Aber wieso dann 150 000 bis 200 000 Euro? Die Daimler-Praxis ist genauso anrüchig und „exorbitant“, vielleicht nicht ganz so wie bei VW…

Oder wie bei Porsche: Uwe Hück, von Beruf Lackierer, sagt laut StuZ, er habe sich 2006 als Leiter der neuen Lackiererei in Stuttgart-Zuffenhausen beworben und damals auch den Zuschlag bekommen, nachdem er eine entsprechende Qualifikation nachweisen konnte. „Ich habe einen ganz normalen neuen Arbeitsvertrag bekommen. Wie jeder normale Mensch in dem Betrieb“. Aber er blieb freigestellter Betriebsrat. Ja, wie?! Wir können doch nicht einfach pro forma den Zuschlag für einen hochbezahlten Job akzeptieren, den man aber nie antritt, nur damit ein Super-Gehalt im Betriebsratsamt halbwegs plausibel wirkt! Wieso halbwegs: Auch bei Porsche gilt ERA. Wie ist es hier mit EG 17? Sicher eine angemessene Bezahlung für einen „Leiter einer Lackiererei“. Aber wie soeben gezeigt: Auf die in Rede stehende Beträge kommt man auch damit nicht!!…
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Und die Aufsichtsratsvergütung?

Michael Brecht ist auch IG Metall-Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Daimler AG. Die StuZ lässt auch hier aufhorchen: Er werde zusätzlich zu seinem Gehalt „auch für seine Tätigkeit im Aufsichtsrat vergütet. Er ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender von Daimler. Laut Geschäftsbericht hat Brecht in dieser Funktion vergangenes Jahr 435 200 Euro erhalten.“ Eine unglaubliche Zahl – soll man das glauben? Immerhin ist der Geschäftsbericht ein juristisches Dokument und enthält im Allgemeinen nur die Zahlen, die sich gar nicht mehr verstecken lassen!

Laut der IG Metall-Satzung und einschlägiger Richtlinien darf Brecht das meiste davon aber nicht behalten, sondern muss es an die Hans Böckler Stiftung (Forschungs- und Studienförderung des DGB) abgeben. Nur den kleineren Teil dürfte er behalten. Laut „metall“ (Mitgliederzeitung der IGM), die jährlich über diese Abführung der Tantiemen berichtet, führt er diese korrekt ab. Trotzdem: Wieviel er auch immer „zwischen 150000 und 200000 Euro“ verdienen mag – es kämen noch ca. 50 000 Euro aus dieser Aufsichtsratstätigkeit hinzu (Einzelheiten dazu in Anm. 6). Das wäre eine stolze Entlohnung zusätzlich.

Wählen wir unsere Vertreter/innen in Aufsichtsräte, damit sie dort reich werden? Transparenz hieße, dass Brecht und alle anderen IG-Metall-Aufsichtsräte hier ebenfalls informieren – ggf. vielleicht auch mitteilen, ob sie auf den ihnen zugebilligten Rest verzichten bzw. ihn spenden!
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Nicht akzeptabel!

Man kann es drehen und wenden, wie man will: Riesengehälter bei Betriebsrats- und Gewerkschaftsfunktionären sind ein krasser politischer Missstand! Sie sind für klassenbewusste Arbeiterinnen, Arbeiter, Angestellte nicht akzeptabel. Auch deshalb nicht, weil – wie bereits gesagt – das Betriebsratsamt laut § 36 BetrVG gar keine eigene Bezahlung erfährt. Ausschlaggebend ist rechtlich die Entlohnung davor (einschließlich der geschilderten Weiterentwicklungsmöglichkeiten). Und das finden wir richtig!

Zusätzlich bringt hier noch ein zweiter Sachverhalt die Betriebsratsarbeit in Verruf: § 78 BetrVG legt zu Recht fest, dass Betriebsratsmitglieder (nicht nur Vorsitzende!) „…wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden“ dürfen. Dieses Benachteiligungsverbot, welches betroffene Kolleg/innen in anderen Bereichen nicht selten erst gerichtlich durchkämpfen müssen, ist ein unverzichtbares und zentrales Schutzrecht für alle, die sich in Betriebsräten engagieren.

Aber es gilt zu Recht auch das Verbot der Begünstigung. Auch darauf müssen wir pochen im Kampf gegen alle Versuche des Kapitals, klassenkämpferische betriebliche Interessenvertretung zu korrumpieren. Wir müssen das auch in dieser Auseinandersetzung offensiv vertreten – unabhängig von der Person. Was wir hier berichten, zeigt aber massive Begünstigung. Jeder fragt: Was ist die Gegenleistung?
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Der Abbau von tausenden Auto-Arbeitsplätzen droht! Was tun die Betriebsräte?

Die Arbeiterbewegung hat in zwei Jahrhunderten lernen müssen, dass Vorstände und Kapitaleigentümer, Managerinnen und Manager mit allen Mitteln gegen klassenkämpferische Kolleginnen und Kollegen vorgehen, auch mit Korrumpierung selbst kämpferischer Arbeitervertreter/innen. Unser Gegner hat einen langen, strategischen Atem. Heute lobt er öffentlich Kolleg/innen im Betriebsratsvorsitz als vernünftige, realistische, konstruktive Partner, als Vorbild für die angeblich so egoistischen, faulen, kurzsichtigen, geldgierigen Kolleg/innen in Werkhalle und Büro – und wie die Lobeshymnen auf kooperative Betriebsräte und Gewerkschafter/innen halt so lauten.

Solidarität mit den Streiks der Metaller! Gegen Standortlogik und Sozialpartnerschaft! Klassenkämpfe ausweiten – gegen Staat und Kapital! Wien 2018, Bild: Dank an Rudi Zerchl

Jetzt, wo es in die Krise geht, werden solche „Partner“ fallen gelassen und bloßgestellt – auch durch Veröffentlichung so sensibler Details, wie man sie jetzt in Stuttgart in der Zeitung lesen kann.

Heute drohen massive Arbeitsplatzverluste gerade bei Daimler, aber auch bei allen andere Automobilkonzernen. 700 Leihkollegen hat Daimler allein seit Januar in Stuttgart auf die Straße gesetzt(7). Das sind genauso Kollegen wie die fest angestellten. Sie brauchen Solidarität! Was tat der Gesamtbetriebsrat? Angeblich versuchte er, einige bei Daimler Rausgesetzte bei Porsche unterzubringen…Sind sie Arbeitsvermittler oder kämpferische Verteidiger unserer überall gleichen Interessen?

Alle wissen: Das ist nur der Anfang. Der heraufziehenden Krise können die Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten nur gemeinsam entgegentreten. Die Gewerkschaft muss das organisieren. Massive Arbeitszeitverkürzung muss erkämpft werden, wenn wir auch nur einen erheblichen Teil der bedrohten Arbeitsplätze verteidigen wollen.

Gerade in dieser Lage macht sich ein „Vorzeige-Betriebsrat“ wie Uwe Hück vom Acker, gerade jetzt wird der Betriebsratschef von Daimler in der Presse bloßgestellt. Was sagen eigentlich die Betriebsräte bei VW? Wo bleibt der gemeinsame Kampf?

All das ist für Rechte und Faschisten, für Gewerkschaftsfeinde und Neoliberale ein gefundenes Fressen. Derartige Missstände bilden zudem ein ständiges Erpressungspotential für die Unternehmensführungen gegen Betriebsräte. So werden sie abhängig vom Wohlwollen der Chefetagen.

Hier liegt der Hund begraben. Die geschilderten Zustände in den Betriebsräten von Automobilkonzernen und vergleichbaren Unternehmen sind für uns nicht hinnehmbar und müssen beendet werden. Dazu müssen sich klassenkämpferische Kolleg/innen bekennen, wenn sie sich für Betriebsratswahlen aufstellen lassen. Sie müssen die Stärke haben zum Nein sagen!

Wir lehnen jede besondere Vergütung ab, wir behalten die erreichte Entlohnung, Aufsichtsratstantiemen gehören komplett in unsere Gewerkschaftskassen.

Diese Auseinandersetzung müssen vor allem die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben und an der Basis der Gewerkschaften in die eigenen Hände nehmen. Tragen wir das Thema in die die Delegiertenversammlungen, die Vertrauenskörper und – nicht zu vergessen – in Mitgliederversammlungen!

Lassen wir uns nicht korrumpieren! Das muss die Marschrichtung für kämpferische und klassenbewusste Kolleginnen und Kollegen sein.

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Anmerkungen der Redaktion Arbeit-Zukunft:

1) vgl.: http://www.daimler.igm.de/wir/aufsichtsrat.html

2) REFA bedeutet hier: Vom „REFA-Verband für Arbeitsstudien, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung“ erarbeitete, in zahlreichen Industriebetrieben zur Arbeitsvorbereitung und -optimierung genutzte Grundsätze und Verfahren. Diese berufen sich auf die Arbeitswissenschaft, auf technische und organisatorische, soziologisch-psychologische und betriebswirtschaftliche Arbeitsforschung. Im Betriebsalltag bedeutet das standardisierte Methoden zur Arbeitsplanung, -vorbereitung sowie Betriebsorganisation. Ziele: angeblich sinnvolle Arbeitsplätze und menschengerechte Arbeitsbedingungen, in Wirklichkeit möglichst wirtschaftliche Arbeitsabläufe zum Nutzen der kapitalistischen Unternehmen.

3) https://metall-tarif.info/gehaltsrechner/

4) Durchweg Leitungsaufgaben komplexer Art, die Ingenieurs- oder sonstige Hochschulausbildung voraussetzen,vgl. http://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html?id=2531 , dort kann man sich die sogenannten Niveaubeispiele herunterladen. Dort finden sich typische Beispiele, wie Tätigkeiten nach dem ERA-Verfahren in die verschiedenen Entgeltgruppen von EG 1 bis 17 eingruppiert werden.

5) Im Gehaltsrechner statt EG 13 dann EG 17 einsetzen, sonst alles so lassen!

6) Hier die entsprechende Richtlinie der IG Metall: „Wenn sie (IG-Metall Aufsichtsratsmitglieder – die Red.) für ihr Mandat als normale Aufsichtsratsvertreter über 5000 Euro im Jahr erhalten, bzw. über 7500 Euro als stellvertretende Vorsitzende, dann führen sie 90 Prozent des darüberhinausgehenden Betrags an die gewerkschaftliche Hans-Böckler-Stiftung ab …“ (Vgl.: https://www.igmetall.de/so-funktioniert-die-mitbestimmung-im-aufsichtsrat) Also: 7500 Euro dürfen behalten werden. Plus 10% vom Rest. 435 200 Minus 7500 Euro = 427700 Euro. Davon 10% sind 42770 Euro. 42770 + 7500 Euro = 50270 Euro.

7) https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.umbau-fuer-e-mobilitaet-daimler-trennt-sich-von-fast-700-zeitarbeitern.c0ba8b8a-6282-4083-a7d1-7c2a8991c7fd.html

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Erstveröffentlichung heute oder vor wenigen Tagen in Arbeit Zukunft. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers.
Bilder und Bildunterschriften wurden komplett oder zum Teil von der Redaktion AmericanRebel hinzu gefügt.
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Für den Inhalt dieses Artikels ist der Autor bzw. die Autorin verantwortlich.
Dabei muss es sich nicht grundsätzlich um die Meinung der Redaktion handeln.

1 Kommentar

  1. da fordert die gewerkschaft regelmässig,mehr transparenz ein-und wenn es um einen betriebsrat von der ig metall trifft,dann wird einfach gemauert-auch das die managergehälter regelmässig angeprangert werden,hintert sie nicht daran auch zuzulangen-dieses verhalten,ist ein glaubwürdigkeitsproblem für die gewerkschaften-

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